Beitragsordnung Begegnungschor e.V.
§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann vom Vorstand geändert werden. Sie wird der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zur Kenntnis gegeben.
§2 Beschlüsse
1. Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme in den Verein. Die Beiträge werden im Voraus
fällig.
2. Die festgesetzten Beiträge gelten ab Bekanntgabe in der Mitgliederversammlung
§3 Beiträge
1. Beitragssätze nach Mitgliedsformen
a) aktives Mitglied (monatlicher Beitrag, aktive Teilnahme am Chor):
- 2,00 €/Monat (ermäßigter Mindestbeitrag für eine Einzelmitgliedschaft). Ermäßigung für Schüler, Studenten, Auszubildende, Antragsberechtigte für den BerlinPass
- 10,00 € / Monat (Mindestbeitrag für eine Einzelmitgliedschaft)
- selbst gewählter Mitgliedsbeitrag (10,00 € / Monat plus regelmäßige monatliche Spende)
b) förderndes Mitglied (Jahresbeitrag für natürliche Personen, ohne aktive Teilnahme am Chor)
- 30,00 € / Jahr (Mindestbeitrag)
- 60,00€/Jahr
- 100,00€/Jahr
- 150,00€/Jahr
c) förderndes Mitglied (Jahresbeitrag für juristische Personen) - ab 250,00€/Jahr
Die Einstufung in eine Beitragsstufe erfolgt aufgrund einer Selbsteinstufung im schriftlichen Aufnahmeantrag. Die Einstufung kann vom Mitglied durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende des Quartals geändert werden.
2. Umwandlung der Beiträge
Die Mitgliedschaft ist auf Antrag wandelbar vom singenden Mitglied in ein förderndes Mitglied und umgekehrt.
Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
3. Zeitweise Freistellung
Der Vorstand kann auf Antrag eine ruhende Mitgliedschaft oder aus sozialen Gründen eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags oder Freistellung vom Mitgliedsbeitrag für einzelne Mitglieder unter besonderen Umständen für eine bestimmte Zeit beschließen.
4. Änderungen der persönlichen Angaben sind vom Mitglied schnellstmöglich mitzuteilen.
5. Chorverband
Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Mitgliedschaft im Chorverband Berlin.
6. Bei Vereinseintritt im laufenden Jahr erfolgt eine Berechnung des Beitragssatzes anteilig
quartalsweise.
§4 Der Mitgliedsbeitrag
wird monatlich oder zu Beginn eines Quartals auf das Vereinskonto überwiesen.
Bank: GLS Bank
IBAN DE67 4306 0967 1185 4079 00
BIC GENODEM1GLS
§5 Vereinsaustritt
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des Quartals zulässig. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das ausscheidende Mitglied zur Bezahlung der
Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.